Behandlungsphilosophie 

In meiner Arbeit, dessen Grundlage die kognitive Verhaltenstherapie ist, beschäftige ich mich mit dem individuellen Zusammenspiel von Biografie und gegenwärtigen Schwierigkeiten jeder einzelnen Person. Ich verfolge dabei einen humanistischen sowie resourcenorientierten Ansatz, der davon ausgeht, dass die Person die Fähigkeiten zur Lösung der Beschwerden bereits in sich trägt. Gemeinsam können wir diese erarbeiten und stärken. 

Dabei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, die u.a. auf Elemente der Schematherapie, ACT, DBT und körperorientierte Verfahren zurückgreifen. Außerdem biete ich Therapie mittels EMDR an womit unterschiedliche Beschwerden behandelt werden können.

Behandlungsspektrum

  • ADHS
  • Angststörungen (z. B. Soziale Phobie, Panikstörung, generalisierte Angststörung)
  • Anpassungsstörung & Akute Belastungsstörung in Krisensituationen
  • Depression & Burn-Out
  • Zwangsstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen & interaktionelle Probleme
  • Traumafolgestörungen (Posttraumatische Belastungsstörung, komplexe Traumatisierung)
  • Körperbezogene Störungen (z. B. somatoforme Störungen, Somatisierung, Hypochondrie)
  • Psychotische Störungen (z. B. Paranoide Schizophrenie)
  • Schlafstörungen
  • Suchterkrankungen (substanzgebundene & Verhaltenssüchte)
  • Essstörungen (z. B. Anorexie, Bulimie)
  • Anhaltende Trauer

EMDR

EMDR steht für Eye Movement Desensitization and Reprocessing ("Desensibilisierung und Nachverarbeitung durch Augenbewegungen"). Die Methode basiert darauf, dass jede Person über ein inherentes Selbstheilungssystem verfügt, mit dem belastende Erfahrungen verarbeiten werden können. Eine EMDR-Therapie kann dieses Heilungssystem anregen und dabei helfen Symptome zu reduzieren.

Zentrales Element bei der Behandlung sind  geleiteten Augenbewegungen. Die Person wird darum gebeten, sich an die traumatische Erfahrung zu erinnern und dabei den Fingern der Therapeutin oder einem Lichtimpuls von rechts nach links mit den Augen zu folgen (Prinzip der bilateralen Stimulation). 

EMDR ist als Kassenleistung zugelassen für:

• Posttraumatische Belastungsstörungen

• Auswirkungen belastender Lebenserfahrungen

• Starke Trauer nach traumatischen Verlusterlebnissen

 

Wirksam ist EMDR außerdem in der Behandlung von:

Depressionen, Angststörungen und Panikattacken, Stresszuständen und Prüfungsängsten, Chronischen Schmerzen, Suchterkrankungen sowie Zwangsstörungen

 

Quelle: emdria.de

Leistung und Ablauf

Ich bin als Psychologischer Psychotherapeut mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie approbiert und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingetragen. Dadurch habe ich die Berechtigung, mit privaten Krankenkassen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften sowie im Bereich der Heilfürsorge abzurechnen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten privat zu finanzieren. Ebenfalls biete ich das Kostenerstattungsverfahren für Personen an, die gesetzlich krankenversichert sind. Dafür informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Dokumente Sie dafür einzureichen haben. Die Vergütung für psychotherapeutische Sitzungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Kontaktaufnahme

Für den Beginn einer Psychotherapie können Sie mich telefonisch oder per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens kontaktieren. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden, um Fragen zu klären oder einen Termin zu finden. 

Erstgespräch

Im ersten 50-minütigen Gespräch lernen wir uns persönlich kennen.  Sie können Ihre Beschwerden schildern und gemeinsam klären wir Ihr Anliegen, die Zielvorstellung, mögliche Diagnose und Indikation einer Psychotherapie.  

Probatorik

Falls Sie sich die Zusammenarbeit mit mir grundsätzlich vorstellen können, beginnt die  ausgedehnte Kennenlernphase (1-4 Sitzungen). In dieser wird die erweiterte Diagnostik, Behandlungsplanung und Zielformulierung stattfinden. Am Ende der Probatorik wird, falls erforderlich, die Psychotherapie beantragt.

Beginn der Therapie

Sobald die Probatorik abgeschlossen ist und eine eventuelle Genehmigung durch den Kostenträger vorliegt, kann die Therapie im vollen Umfang beginnen. 

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